Richtig ist: Bankübliche Sicherheiten können wir nicht garantieren. Im Falle eines finanziellen Engpasses kann es unter Umständen dazu kommen, dass Direktkredite nicht sofort zurückgezahlt werden können, wenn andernfakks das Projekt zahlungsunfähig würde. In einem solchen Fall müsste vor der Rückzahlung zunächst eine alternative Finanzierung gefunden werden. Sollte es zum Extremfall einer Insolvenz kommen, erhalten zuerst andere Gläubiger, etwa Banken, ihr geld zurück. Bei den gut 140 bestehenden Syndikats-Projekten ist bisher ein Projekt insolvent gegangen. Das heißt, dass es im schlimmsten Fall zu einem vollständigen Verlust des von Ihnen angelegten Geldes kommen könnte.
Was wir Ihnen bieten können:
- Realistische Finanzplanung
Unser Finanzierungsplan wurde in enger Zusammenarbeit mit Beraterinnen des Mietshäusersyndikats erarbeitet. Mit den Mieteinnahmen werden nun die Kosten für Kapitaldienst, also Zins und Tilgung der Kredite sowie die Hausbewirtschaftungskosten abgedeckt. Dabei werden zunächst die Bankkredite getilgt. Wenn Direktkreditgeberinnen ihr Geld wieder selbst benötigen, werben wir neue Direktkredite an. Durch die gut planbaren Kündigungsfristen stellt dies erfahrungsgemäß kein Problem dar – über 140 projekte des Mietshäusersyndikats zeigen, dass es funktioniert. Bei Interesse legen wir unsere Finanzierungspläne gerne offen und erklären sie.
- Solidarzusammenschluss
Das Hausprojekt Stühlinger27 ist Teil des Mietshäusersyndikats, unter dessen Dach seit über zwanzig Jahren inzwischen über 140 gut funktionierende und von vielen Menschen getragene Projekte existieren, die mit einem Solidarbeitrag die Entstehung neuer Projekte unterstützen. Die Projekte sind untereinander vernetzt und unterstützen sich auch gegenseitig. Zusätzlich können wir lokal auf das Know-How und die Erfahrung des Mietshäusersyndikats zurückgreifen.
- Lokale und transparente Geldanlage
Sie können jederzeit vor Ort sehen, wo Ihr Geld steckt und was damit geschieht. Sie bekommen regelmäßige Informationen über die Entwicklung des Projekts. So bleibt die Verwendung Ihrer Geldanlage transparent.
Zinsmethode
Für Direktkredite gibt es Zinsen und die wollen berechnet werden. Erstaunlicherweise gibt es für die Berechnung von Zinsen verschiedene Methoden und gleichzeitig keine gesetzliche Vorschrift, welche Methode anzuwenden ist.
Natürlich sind die Zinsen eines jährlich verzinsten Kredites für ein komplettes Jahr mathematisch klar definiert. Hierbei kommen auch sämtliche Methoden auf das gleiche Ergebnis. Unterschiede treten dann zu Tage, wenn eine Kreditsumme nur einen Teil des Jahres zur Verfügung gestellt wurde.
Die „kaufmännische“ Zinsmethode zum Beispiel, rechnet mit 360 Tagen im Jahr und 30 Tagen in jedem Monat. Das trifft die Realität nur näherungsweise und führt an manchen Stellen zu verblüffenden Ergebnissen. Für einen Kredit, der am 28. Februar eines Jahres eingezahlt wird, werden am 1. März schon Zinsen für 3 Tage fällig, da auch der Februar in dieser Methode 30 Tage hat. Verständlich ist diese Methode nur vor dem Hintergrund, dass sie noch aus einer Zeit stammt, in der Zinsen noch mit Federkiel und Pergament berechnet wurden und die Zinsberechnung von Hand somit wesentlich vereinfacht wurde: Die Zinsen für einen vollen Monat entspechen immer einem Zwölftel der Zinsen für ein volles Jahr, die Zinsen für einen Tag immer einem 30tel der Zinsen eines vollen Monats.
Da wir die Zinsen aber nicht von Hand ausrechnen, sondern uns diese Arbeit von Computern abnehmen lassen, haben wir uns für die Effektivzinsmethode entschieden. Für ein Jahr werden 365 Tage angesetzt, bzw. für ein Schaltjahr 366. Die Zinstage (also die Anzahl der Tage, die ein Kredit zur Verfügung stand) werden auf den Tag genau gerechnet, wobei der erste Tag nicht mit gezählt wird, der letzte hingegen schon.
Die Effektivzinsmethode wird gemeinhin auch als die „gerechteste“ empfunden und ist in diversen europäischen Ländern auch schon gesetzlich vorgeschrieben.