Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber_innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmer_in gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger_innen bedient und dann erst die der Direktkreditgeber*innen.
Im Direktkreditvertrag sind folgende Punkte geregelt: Kreditbetrag, Verzinsung, Kündigungsfrist, Rangrücktrittsklausel, Anlagevolumen und Zweck.
1. Kreditbetrag
Sie können uns einen Kredit in Höhe von 500,- € oder mehr zur Verfügung stellen. Bei großen Beträgen gibt es auch die Möglichkeit, den Betrag in verschiedene Verträge zu diversen Zinssätzen aufzuteilen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich.
2. Verzinsung
Wir können keine hohen Zinsen zahlen, wenn wir den sozialen Charakter des Projekts erhalten wollen. Eine niedrige Zinsbelastung garantiert dauerhaft günstige Mietpreise und erlaubt uns, unsere Bankkredite schneller zu tilgen. Dementsprechend bieten wir Zinsen zwischen 0,1 und 1,5% an.
Sie können sich sicher sein, dass eine private Bereicherung durch Gewinne oder Spekulation unmöglich ist, da dies durch das besondere Modell des Mietshäuser Syndikats ausgeschlossen ist.
Sie können Ihren Direktkredit unabhängig von Höhe und Kündigungsfrist entweder zinslos gewähren oder mit einem festen Zinssatz verbinden.
Sofern Sie sich nicht anders äußern, werden die Zinsen am Ende des Jahres dem bereits angelegten Betrag zugeschlagen. Alternativ können die Zinsen auch ausbezahlt werden. Dies sollten Sie gegebenenfalls in dem Kreditvertrag vermerken.
3. Kündigungsfrist
Sie können Ihr Geld mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten oder mehr bei uns anlegen. Kredite mit langen Kündigungsfristen sind für uns besonders hilfreich, weil sie eine hohe Planungssicherheit und niedrige Verwaltungskosten mit sich bringen. Gerade bei großen Kreditsummen ist dies wichtig. Sie können mit uns außerdem einen Kredit bis zu einer festgelegten Vertragslaufzeit abschließen. Bei Fragen bezüglich der für Sie am besten geeigneten Frist oder Laufzeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bitten Sie, die vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten, damit wir sicher planen können. Ein fairer Umgang mit Geld ist uns wichtig, daher werden wir uns bemühen, die Rückzahlung des Geldes bei Bedarf auch vorzeitig zu ermöglichen.
4. Rangrücktrittsklausel
Für den Fall eines ökonomischen Engpasses des Projekts können Direktkredite nicht sofort zurückgezahlt werden, wenn dadurch das Projekt zahlungsunfähig würde. Außerdem ist durch die Rangrücktrittsklausel festgelegt, dass im Insolvenzfall stets alle anderen Schuldner_innen, insbesondere die Banken, zuerst ihr Geld zurück bekommen, bevor die Direktkreditgeber_innen bedient werden. Den genauen Inhalt der Rangrücktrittsklausel finden Sie im Direktkreditvertrag.
5. Zweck
Die Direktkredite sind die Finanzierungsgrundlage für den Kauf des Hauses. Damit machen Sie den derzeitigen Hausbewohner_innen den Beibehalt ihrer Wohnsituation zu erschwinglichen Preisen möglich und unterstützen die Verwaltung des Gebäudes in Selbstorganisation.
6. Anlagevolumen
Sowohl die Haus GmbH als auch der Verein Stühlinger27 nehmen jeweils Direktkredite an. Im Rahmen des Vermögensanlagegesetzes gelten Sie somit als die Ermittenden der Vermögensanlagen, die sich durch den Zinssatz unterscheiden. Im Rahmen jeder einzelnen Vermögensanlage werden maximal 20 Nachrangdarlehen oder innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als ingesamt 100 000 Euro angenommen.
Daher besteht keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagegesetz.
Gerne informieren wir Sie auch persönlich in einem Telefonat oder bei einem Treffen über die Risiken einer Kreditvergabe und besprechen Ihre Wünsche hinsichtlich Zinsen, Kündigungsfristen und Laufzeit. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular und hinterlassen sie uns auch gerne eine Telefonnummer wir rufen dann gerne zurück.